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Übernahme der Kindertagesstättenkosten
Das Amt für Jugend und Schulen übernimmt auf Antrag die Beiträge für Kindertagesstätten, Kindergärten, Krabbelstuben, Kinderkrippen oder Kinderhorte ganz oder teilweise. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.mtk.org oder mit diesem Info-Blatt.