Software-Lizenzvertrag (AGB)

Allgemeine Lizenz- und Geschäftsbedingungen (AGB) der Speicherhafen GmbH & Co. KG, Am Sandtorkai 1, 20457 Hamburg

im Folgenden: “Lizenzgeber”

Die Speicherhafen GmbH & Co. KG (nachfolgend „Lizenzgeber“) entwickelt und betreibt die Software „KigaRoo“ zur Verwaltung und Präsentation von Kindergärten, Kindertagesstätten und allen weiteren Arten von Kinderbetreuungseinrichtungen und deren Mitarbeitenden. Die Speicherhafen gewährt dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) die Nutzung ihrer oben genannten Software-Lösungen gegen Zahlung der in diesem Vertrag festgelegten Lizenzgebühren. Dieses Angebot richtet sich ausdrücklich nicht an Verbraucher.

1. Vertragsgegenstand

1.0 Gegenstand dieses Lizenzvertrages ist die Nutzung der Software „KigaRoo“ durch den Kunden.

1.1 Die Lizenzgeberin stellt dem Kunden auf Servern die unter www.kigaroo.de beschriebene Software (nachfolgend „Software“) zur Nutzung im dort beschriebenen Umfang zu den dort genannten Systemvoraussetzungen und unter Maßgabe der folgenden Regelungen über das Internet am Zugangspunkt des vom Lizenzgeber gewählten Rechenzentrums zur Verfügung („Übergabepunkt der Leistung“).

1.2 Zur Nutzung der Software durch den Kunden ist es erforderlich, dass der Kunde über einen eigenen Zugang zum Internet verfügt und über diesen Zugang auf die Software am Übergabepunkt der Leistung zugreift.

1.3 Der Kunde erhält vom Lizenzgeber das nicht ausschließliche Recht, auf die Software am Übergabepunkt der Leistung auf den unter www.kigaroo.de beschriebenen Umfang zuzugreifen. Darüberhinausgehende Rechte, insbesondere an der Software oder der Betriebssoftware, erhält der Kunde nicht. Der Kunde kann seinen Mitarbeitern und Nutzern der Einrichtung (z.B. Mitarbeitern oder Bezugspersonen und Eltern) im Rahmen des Lizenzvertrags die Nutzung der Software einräumen.

1.4 Die Verfügbarkeit der Software am Übergabepunkt beträgt 99% pro Kalenderjahr, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Wartungsintervalle nach Ziff. 1.5 des Vertrages bleiben hiervon unberührt.

1.5 Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Leistungserbringung für einen bestimmten Zeitraum für notwendige Wartungszwecke kurzzeitig zu unterbrechen.

1.6 Der Lizenzgeber stellt dem Kunden darüber hinaus Systemressourcen auf einem virtuellen Server zur Verfügung. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte in dem unter www.kigaroo.de beschriebenen Umfang und unter Maßgabe der nachfolgenden Regelungen über einen passwortgesicherten Zugang ablegen und abrufen (nachfolgend „Speicherplatz“; Speicherplatz und Software nachfolgend gemeinsam auch „Paket“).

1.7 Der Speicherplatz wird unter der dem Kunden zur Verfügung gestellten Internetadresse zum Abruf über die  Software „KigaRoo“ bereitgehalten. Die Leistungen des Lizenzgebers bei der Übermittlung von Daten beschränken sich alleine auf die Datenkommunikation zwischen dem Übergabepunkt und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Im Speicherplatz abgelegte Daten können je nach Maßgabe des Kunden entweder nur eigenen Mitarbeitern des Kunden oder durch den Kunden definierbaren Gruppen (z.B. Eltern, Mitgliedern oder Mitarbeitern) oder bei Freischaltung entsprechender Inhalte für die Webseite des Kunden auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

1.8 Der Lizenzgeber wird den Speicherplatz mit einer Gesamtverfügbarkeit von 99 % pro Kalenderjahr bereitstellen, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Ziff. 1.5 des Vertrages gilt entsprechend.

1.9 Der Lizenzgeber ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistung eingesetzte Hard- und Software an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen oder anpassen zu lassen.

1.10 Der Kunde ist lediglich berechtigt, sämtliche im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung der Software zulässigen Daten auf dem Speicherplatz abzulegen.

1.11 Zur Nutzung des Pakets ist es erforderlich, sich einmalig unter www.kigaroo.de zu registrieren. Hierfür muss der Kunde, oder ein von ihm beauftragter Dritter, Name, Adresse der Einrichtung, bzw. der juristischen Person und eine entsprechende E-Mail-Adresse angeben. Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Kunde einen Benutzernamen und ein Passwort, mit dem er die Leistung des Lizenzgebers unter www.kigaroo.de nach Vertragsschluss in Anspruch nehmen kann. Der Lizenzvertrag kommt durch Freischaltung des Kunden zustande. Ein Anspruch auf Abschluss dieses Vertrages besteht für den Kunden nicht. Lehnt der Lizenzgeber das Angebot ab, wird er den Kunden hierüber informieren und die bei der Registrierung gespeicherten Daten löschen und den Zugang sperren.

2. Support

Der Lizenzgeber stellt dem Kunden technische Unterstützung in Form einer Hotline und per E-Mail zur Verfügung. Diese ist für alle Kunden telefonisch unter der Telefonnummer 040/30 30 66 999, bzw. unter 040 /30 30 66 993 zu erreichen. Bei Fragen zur Nutzung oder zur Bedienung der Software und Nutzung des Speicherplatzes kann der Lizenzgeber zusätzlich einen Anwender-Support gegen Aufpreis zur Verfügung stellen.

3. Pflichten des Kunden

3.1 Der Kunde verpflichtet sich, dass alle Daten, die er im Rahmen der Nutzung der Leistungen des Lizenzgebers auf den Servern des Lizenzgebers speichert, frei von jeglicher Schadsoftware sind.

3.2 Um die Funktion der Software zu gewährleisten, ist es notwendig, vom Kunden im Speicherplatz abgelegte Daten technisch zu verarbeiten oder – wenn vom Kunden so vorgegeben – zur Verfügung zu stellen. Dafür ist es notwendig, dass der Kunde dem Lizenzgeber verschiedene Rechte einräumt. Der Kunde räumt dem Lizenzgeber vorsorglich diesbezüglich ein nicht ausschließliches, zeitlich und örtlich begrenztes Recht ein, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten des Lizenzgebers notwendig ist, insbesondere zur Vervielfältigung, Bearbeitung und Umarbeitung an den vom Kunden abgelegten Daten, Audio- und Bildwerken.

3.3 Der Kunde versichert, dass er alle notwendigen Rechte an den Dateien, Audio- und Bildwerken besitzt, um dem Lizenzgeber die zuvor genannten Rechte einzuräumen und frei über sie verfügen kann.

3.4 Der Kunde versichert, keine rechtswidrigen oder Gesetze oder behördliche Auflagen verletzenden Inhalte im Speicherplatz abzulegen oder solche Inhalte durch den Lizenzgeber speichern zu lassen oder öffentlich zugänglich zu machen. Der Kunde wird zudem keine kommerzielle Werbung für Dritte in jeglicher Form – auch als sponsored Links, affiliate-Links etc. im Rahmen des vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellten Pakets veröffentlichen. Sofern der Kunde kommerzielle Werbung in der Software integrieren möchte, bedarf es hierzu einer vorherigen gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem Lizenzgeber, welche den Umfang regelt.

3.5 Der Lizenzgeber ist berechtigt, Daten, die nicht der Bestimmungen der Ziff. 3 entsprechen, zu löschen. Der Lizenzgeber ist berechtigt, Daten, die nicht den Bestimmungen der Ziff. 3.1, 3.2, 3.3, oder 3.4 entsprechen, zu löschen, wenn der Kunde diese trotz Aufforderung nicht löscht. Der Lizenzgeber ist berechtigt, Daten zu löschen oder den Zugriff auf Daten zu sperren, wenn er hierzu durch Urteil oder Gerichtsbeschluss verpflichtet wurde.

3.6 Der Kunde verpflichtet sich, die Leistung des Lizenzgebers nicht Dritten zur Verfügung zu stellen, außer der Lizenzgeber hat dies ausdrücklich schriftlich gestattet. Dritter ist nicht, wer als Angestellter oder im Auftrag oder mit Erlaubnis des Kunden die Leistungen unentgeltlich in Anspruch nimmt.

4. Vergütung

4.1 Die Vergütung der vom Lizenzgeber angebotenen Leistung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Kostenpflichtige Zusatzleistungen (wie z.B. Upgrades der Lizenz), die der Kunde während der Vertragslaufzeit in Anspruch nimmt, werden nach der dann jeweils gültigen Preisliste vergütet.

4.2 Der Kunde erhält nach Ende seiner monatlichen Abrechnungsperiode eine Rechnung per E-Mail. Der Kunde definiert in seinem KigaRoo-Account alle Angaben zur Rechnung eigenständig und bestimmt auch die Zahlungsart (unter „Accountverwaltung“ – „Rechnungsverwaltung“). Wird als Zahlungsart Bankeinzug ausgewählt, stimmt der Kunde damit dem SEPA-Lastschriftverfahren zu. Der offene Rechnungsbetrag wird monatlich vom angegebenen Konto abgebucht. Bei Rückbuchungen aufgrund falscher Kontodaten trägt der Kunde alle anfallenden Gebühren. Wählt der Kunde Überweisung als Zahlungsart, muss der Rechnungsbetrag gemäß des Zahlungsziels auf der Rechnung auf dem Konto des Lizenzgebers eingehen.

4.3 Der Kunde gerät in Verzug, wenn er trotz Fälligkeit und Mahnung durch den Lizenzgeber keine Zahlung geleistet hat. Befindet sich der Kunde in Verzug, fallen für den fälligen Betrag Verzugszinsen in Höhe von fünf (5) Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszins an.

4.4 Der Lizenzgeber ist berechtigt, dem Kunden bei Verzug und nach ausdrücklichem vorherigem Hinweis das Nutzerkonto zu sperren. Der Lizenzgeber gibt das Konto bei Zahlungseingang des fälligen Betrags, mit dem der Kunde in Verzug ist, sowie den angefallenen Verzugszinsen unverzüglich wieder frei. Dauert der Zahlungsverzug des Kunden für mehr als sechs Monate an, ist der Lizenzgeber berechtigt, das Konto des Kunden und alle verbundenen oder darin enthaltenen Daten endgültig zu löschen.

4.5 Der Lizenzgeber kann die gemäß Ziff. 4.1 vereinbarte Vergütung entsprechend anpassen, wenn der Lizenzgeber die übliche Vergütung für die Software gemäß der jeweils für Neukunden gültigen Preisliste geändert hat. Der Lizenzgeber kann die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen durch Anpassungserklärung in Textform gegenüber dem Kunden ändern, jedoch höchstens einmal pro Kalenderjahr. Die Preisanpassung legt der Lizenzgeber unter Berücksichtigung der jeweils für Neukunden gültigen Preisliste nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest.

5. Gewährleistung und Haftung

5.1 Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewährleistung für den Internet-Zugang des Kunden, insbesondere für die Verfügbarkeit und Dimensionierung des Internet-Zugangs. Der Kunde ist für seinen Internet-Zugang bis zum Übergabepunkt der Leistung selbst verantwortlich. Im Übrigen gelten für die Gewährleistung die gesetzlichen Vorschriften.

5.2 Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Lizenzgebers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Lizenzgebers beruhen sowie für Schäden, die durch Fehlen einer von dem Lizenzgeber garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden oder bei arglistigem Verhalten des Lizenzgebers.

5.3 Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt für Schäden, die durch den Lizenzgeber oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

5.4 Bei der leicht fahrlässig verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lizenzgeber außer in den Fällen der Ziffer 5.2 und der Ziffer 5.5 der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.

5.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

5.6 Im Übrigen ist eine Haftung des Lizenzgebers ausgeschlossen.

5.7 Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche gegen den Lizenzgeber beträgt ein Jahr außer in den Fällen der Ziffer 5.2, 5.3 und 5.5.

6. Testphase

6.1 Der Lizenzgeber räumt dem Kunden eine einmalige vierwöchige Probenutzung der Software ein (nachfolgend „Testphase“). Für die Teilnahme muss sich der Kunde unter www.kigaroo.de registrieren. Der Kunde kann die Testphase nutzen, um das Software-Paket kennenzulernen. Der Lizenzgeber bestätigt dem Kunden die Teilnahme an der Testphase durch gesonderte Nachricht. Nach dem Ende der Testphase beginnt automatisch das kostenpflichtige Abonnement, das der Kunde monatlich zum Ende eines monatlichen Abrechnungszeitraums kündigen kann. Sofern der Kunde die Software nach Ablauf der kostenlosen Testphase NICHT weiter nutzen möchte, muss er dies dem Lizenzgeber vor Ablauf der Testphase schriftlich mitteilen. Für die Wirksamkeit der Mitteilung ist eine Übermittlung an den Lizenzgeber in Schriftform z.B. per E-Mail (support@kigaroo.de oder contact@clubity.com), Brief oder Fax (040 / 30 30 996) erforderlich.

6.2 Kündigt der Kunde nicht, beginnt die kostenpflichtige Nutzung des durch den Kunden gewählten Pakets unter Ausschluss von Ziff. 6.1. Änderungen am gewählten Lizenz-Paket, sowie die Kündigung durch den Lizenznehmer sind jederzeit zum Ende eines Abrechnungsmonats möglich. Für die Wirksamkeit der Mitteilung reicht eine Mitteilung an den Lizenzgeber in Schriftform per E-Mail (support@kigaroo.de) Brief oder Fax (040 / 30 30 996).

7. Vertragslaufzeit und –beendigung

7.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

7.2 Die Parteien können den Vertrag jeweils zum Ende eines Abrechnungsmonats kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

7.3 Der Lizenzgeber hat insbesondere das Recht, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn der Kunde mehr als zwei (2) aufeinanderfolgende Monate mit einem nicht unerheblichen Teil der geschuldeten Zahlungen in Verzug gerät oder der Kunde der Löschungspflicht nach Ziff. 3.5 trotz Aufforderung durch den Lizenzgeber wiederholt nicht nachkommt.

7.4 Alle vom Lizenzgeber gespeicherten Daten, Einstellungen und Profile des Kunden werden nach Vertragsende gelöscht. Hiervon unberührt bleiben alle Daten, bei denen eine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht.

8. Datenschutz

8.1 Die Parteien beachten die datenschutzrechtlichen Vorschriften. Jede Partei verpflichtet die auf ihrer Seite tätigen Personen gemäß § 5 Satz 2 BDSG schriftlich auf das Datengeheimnis und weist dies der anderen Partei auf Anforderung nach.

8.2 Soweit der Lizenzgeber bei der Durchführung dieses Vertrages personenbezogene Daten verarbeitet, wird er im Auftrag des Kunden im Sinne des § 11 BDSG tätig. Er wird die personenbezogenen Daten daher nur im Rahmen dieses Vertrages oder anderer schriftlicher Weisungen des Kunden und gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen und gemäß der Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung (ADV) in Verbindung mit den vorgeschriebenen Technischen und Organisatorischen Maßnahmen (TOMs) verarbeiten. Der Kunde wird dem Lizenzgeber eine unterzeichnete Version der Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung innerhalb der ersten vier Wochen vor Nutzungsbeginn zukommen lassen.

9. Abschließende Bestimmungen

9.1 Der Vertrag und alle Ansprüche und Rechte aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und sind nach Maßgabe deutschen Rechts auszulegen und durchzusetzen. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

9.2 Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die Bestimmungen dieses Lizenz- und Dienstleistungsvertrages sowie seiner Anlagen, jederzeit zu ändern oder zu ergänzen, sofern dies notwendig erscheint und der Kunde hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. Solche Änderungen oder Ergänzungen der AGB werden dem Kunden durch Benachrichtigung in Textform bekanntgegeben und gelten als vom Kunden genehmigt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch in Textform an office@kigaroo.de einlegt.

9.3 Das Angebot sowie sämtliche Anlagen sind Bestandteil des Vertrags. Die vorstehenden Bestimmungen geben die Vereinbarungen zwischen den Parteien im Hinblick auf den Vertragsgegenstand abschließend und vollständig wieder und ersetzen alle vorangegangenen schriftlichen, mündlichen und konkludenten Vereinbarungen, Übereinkünfte oder Abreden. Nebenabreden, schriftlich, mündlich oder konkludent, wurden nicht getroffen.

9.4 Sollte eine Bestimmung des Vertrags ganz oder teilweise nichtig, unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar („Fehlerhafte Bestimmung“) sein oder werden, so werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich vielmehr bereits jetzt, anstelle der Fehlerhaften Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrags vereinbart hätten, wenn sie die Fehlerhaftigkeit der Bestimmung erkannt hätten.
Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken in dem Vertrag. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese salvatorische Klausel keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist.

Stand: Januar 2020